GEFAHREN: Was geht?
Gewalttäter und Stalker missbrauchen das Internet um ihre Opfer zu verfolgen, schikanieren und zu belästigen. Bei Facebook kann das beispielsweise durch Drohungen und Belästigungen in Postings und privaten Nachrichten geschehen. Auch können persönliche Informationen und Bilder des Opfers verbreitet werden um ihr zu schaden und sie in Bedrängnis zu bringen.
Wenn es dem Täter gelingt, sich Zugang zum Konto der anderen Person zu verschaffen, kann er deren Aktivitäten überwachen oder sich gar für sie ausgeben.
Selbstverständlich sind solche Taktiken nicht akzeptabel, verstoßen jedoch nicht in jedem Fall gegen die Nutzungsbedingungen oder das Gesetz.
Viele Täter agieren äußerst geschickt. Darum ist es wichtig zu wissen, was zu tun ist, wenn solche Methoden eingesetzt werden, oder besser noch, dies in Vorfeld zu verhindern.
WELCHE MÖGLICHKEITEN BIETET IHNEN FACEBOOK?
Jemanden zu entfreunden oder zu blockieren sind zwei Möglichkeiten auf Facebook Täter los zu werden.
Entfreunden bedeutet, dass die entfreundete Person alle Aktivitäten, die Sie mit der Privatsphäre-Einstellung „Freunde“ versehen haben nicht mehr sehen kann. Außerdem erscheinen dessen Aktivitäten auch nicht mehr in Ihren Neuigkeiten. Postings mit der Einstellung „öffentlich“ können sie aber noch immer sehen. Ebenso Ihre Aktivitäten mit gemeinsamen Freunden. Sie können Ihnen auch erneut eine Freundschaftsanfrage senden.
Wenn Sie eine Person blockieren, kann diese, bis auf Ihre Aktivitäten in Gruppen oder Apps, gar nichts mehr von Ihnen sehen, Sie nicht mehr per Privatnachricht kontaktieren oder markieren und auch keine neue Freundschaftsanfrage mehr senden. Und Sie sehen auch nichts mehr von der blockierten Person.
Handeln Sie in Ihrem individuellen Ermessen und vertrauen Sie Ihren eigenen Instinkten wenn Sie entscheiden, welche Maßnahmen Sie zu Ihrem Schutz, Ihrer Freiheit und Ihrem Frieden ergreifen wollen.
In dem Versuch Macht und Kontrolle über Sie zu behalten, nutzen Gewalttäter und Stalker Überwachung und Drohungen, direkt oder subtil.
Wenn Sie dem Täter zu Ihrem eigenen Schutz diese Möglichkeiten nehmen, indem Sie ihn z.B. auf Facebook blockieren, wird er möglicherweise andere Wege finden, um weiterhin Kontrolle über Sie auszuüben. Auch könnte sein Verhalten direkter, extremer werden und/oder er Sie „im echten Leben“ direkt attackieren. Die Beziehung oder den Kontakt mit einem Täter zu beenden, kann gefährlich sein.
Daher ist es wichtig, im Voraus für Ihre Sicherheit zu sorgen. Wenn Sie bezüglich Ihrer Sicherheit Bedenken haben, nehmen Sie Kontakt zu einer Gewaltberatungsstelle oder der Polizei auf.
Verbreitung von intimen Bildern oder Lügen
Wenn Sie einen Beitrag, ein Bild oder eine private Nachricht anstößig, bedrohlich oder missbräuchlich finden, können Sie die Meldefunktion nutzen. Informationen wie Sie welche Art von Inhalt melden können.
Beim Melden haben Sie die Möglichkeit mit der Person, die den Inhalt gepostet hat zu kommunizieren (was bei einem Täter nicht zu empfehlen ist). Wenn der gemeldete Inhalt gegen die Nutzungsbedingungen verstößt, kann Facebook ihn entfernen. Bedenken Sie aber, dass damit auch mögliches Beweismaterial vernichtet werden könnte.
KONKRETE HANDLUNGSMÖGLICHKEITEN BEI DIGITALER BELÄSTIGUNG /-VERFOLGUNG
Viele Täter gehen sehr geschickt vor; sie achten darauf, dass einzelne Beiträge oder Nachrichten weder gegen die Nutzungsbedingungen noch gegen das Gesetz verstoßen. In der Summe kann das jedoch bewirken, dass Sie sich verfolgt, belästigt, bedroht fühlen. In dem Fall können Sie mit einer Gewaltberatungsstelle und/oder der Polizei in Kontakt treten.
Dort bekommen Sie Informationen über die rechtlichen Möglichkeiten, die Ihnen offen stehen.
Auch wenn sich der Täter noch so geschickt anstellt, wiederholtes und über einen längeren Zeitraum ausgeübtes Posten von Inhalten, die Ihnen Unbehagen oder Schlimmeres bereiten, können als Belästigung, Verleumdung oder Stalking strafbar sein. Um das beweisen zu können ist es wichtig, dass Sie möglichst von Anfang an jegliche Aktivitäten des Täters dokumentieren. Z.B. indem Sie Screenshots der betreffenden Inhalte anfertigen und sammeln.
Näheres finden Sie, gegebenenfalls auch der ermittelnde Polizeibeamte, in den Facebook Guidelines.
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