Wie und wo finde ich psychologische Unterstützung?
Wenn Du in einer Misshandlungsbeziehung lebst oder gelebt hast, ist es meist sinnvoll, oft unerlässlich, Dir professionelle Hilfe zu suchen; sei es zur Unterstützung/Begleitung der Trennung oder im Rahmen der Aufarbeitung des Erlebten oder der Ergründung der eigenen Hintergründe. Falls du noch nicht mit einem Frauennotruf, oder einer Frauenberatungsstelle in Kontakt bist, lohnt es sich, Dich mit einer solchen Institution in Verbindung zu setzen und nach geeigneten Therapeutinnen zu fragen, dort oft Listen mit entsprechenden Kontaktdaten vorliegen.
Die vielen Angebote psychologischer Beratung und Therapie können reichlich verwirrend sein. Eine grobe Unterteilung:
- Psychiaterinnen und Neurologinnen
- Psychologinnen
- Psychologische Psychotherapeutinnen
- Ärztliche Psychotherapeutinnen
- Therapeutinnen anderer Richtungen
- Paartherapeutinnen
Psychiaterinnen
Psychiaterinnen sind Medizinerinnen, die ihren Facharzt in Psychiatrie gemacht haben. Ohne entsprechende Zusatzausbildung und Approbation sind sie keine Psychotherapeutinnen und können und werden demzufolge auch keine Psychotherapie durchführen, obgleich seelische Probleme natürlich thematisiert werden. Psychiater behandeln i.d.R. mit Medikamenten. In manchen Situationen/Konstellationen kann es sinnvoll oder nötig sein, temporär medikamentöse Unterstützung in Anspruch zu nehmen. Zwar verschreiben auch einige Hausärztinnen Psychopharmaka, wir raten Betroffenen jedoch, sich in diesem Zusammenhang von entsprechenden Fachärztinnen beraten zu lassen. Psychologische Psychotherapeutinnen können keine Medikamente verschreiben.
Neurologinnen
Ähnlich wie Psychiaterinnen, allerdings mit einem Facharzt in Neurologie.
Diplom-Psychologinnen
Diplom-Psychologin ist jede, die ihr Diplom-Studium der Psychologie erfolgreich abgeschlossen hat. Ohne psychotherapeutische Zusatzausbildung dürfen/können Psychologinnen keine Psychotherapie durchführen.
Psychologische-/Ärztliche Psychotherapeutinnen
Diplom Psychologinnen oder Medizinerinnen, die eine 3-5jährige Zusatzausbildung zur Psychotherapeutin absolviert, eine entsprechende Prüfung bestanden und approbiert sind. Diese Personen können Psychotherapie durchführen.
Regelung in Deutschland:
Damit die Psychotherapie von der Krankenkasse finanziert wird, muss die Therapeutin im Besitz einer Kassenzulassung sein. Keine Kassenzulassung bedeutet, dass die Psychotherapie nicht von der Krankenkasse finanziert wird. Allerdings gibt es hier auch Ausnahmeregelungen, wenn es nicht möglich ist, eine Psychotherapeutin mit Kassenzulassung zu finden.
Momentan werden drei Therapieformen von den Krankenkassen finanziert (der Klick auf einen der Begriffe führt zu Wikipedia-Artikeln): Analytische Psychotherapie, Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und Verhaltenstherapie. Andere Therapieformen wie Gestalttherapie, Körpertherapie, Hypnotherapie, Kunsttherapie und leider auch klassische Gesprächstherapie (nach Rogers) werden idR nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Die Kostenübernahme bei den privaten Krankenversicherern ist nicht einheitlich geregelt.
Viele Psychotherapeutinnen haben Zusatzausbildungen absolviert, z.B. Traumatherapie oder EMDR.
Wir empfehlen Betroffenen, sich nicht im Vorfeld auf eine Psychotherapieform festzulegen, sondern die Entscheidung maßgeblich von der Person der Behandlerin abhängig zu machen; – und der Verfügbarkeit. Wir haben zudem den Eindruck gewonnen, dass leider häufig starke Vorbehalte/Vorurteile gegen die Verhaltenstherapie bestehen.
Wie finde ich eine passende Psychotherapeutin?
Wie auch in anderen Bereichen ist die örtliche Frauenberatungsstelle die beste Informationsquelle um zu erfahren, welche Psychotherapeut*innen in Deiner Gegend in der Lage sind, kompetent mit dem Thema umzugehen.
Eine allgemeine Psychotherapeut*innensuche bietet die Datenbank zur Psychotherapeutinnensuche der Bundespsychotherapeut*innenkammer.
Wichtig: Du musst nicht die erstbeste Therapeutin annehmen, nur weil sie willens ist, mit Dir zu arbeiten. Wähle die Therapeutin, mit der Du arbeiten möchtest.
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen in der Regel (vorher nachfragen – und insistieren) die Kosten für fünf Probesitzungen. Erst danach muss von der Therapeutin ein Antrag auf Kostenübernahme gestellt werden. Voraussetzung: Die Therapeutin hat eine Kassenzulassung. Sonst könnte in Ausnahmefällen nach dem Kostenerstattungsverfahren vorgegangen werden, Einzelheiten hierzu kannst du bei Deiner Krankenkasse erfragen.
Während dieser fünf Probesitzungen ist genügend Zeit für ein gegenseitiges Kennenlernen, für eine grundsätzliche Diagnostik und ein Besprechen des potentiellen „Weges“.
Scheue Dich nicht, Fragen zu stellen: Hat die Therapeutin Erfahrungen mit Partnerschaftsgewalt, insbesondere mit psychischer Partnerschaftsgewalt? Wie arbeitet sie? Frage Dich selbst: Kann ich mit dieser Person ein von Vertrauen geprägtes Arbeitsverhältnis aufbauen? Fühle ich mich wertgeschätzt und in meinem Schmerz anerkannt? Stimmt die Chemie?
Leider ist der Antritt eines Therapieplatzes meist mit Wartezeit verbunden, insbesondere für Kassenpatientinnen. Die meisten Psychotherapeutinnen mit Kassenzulassungen haben Wartelisten von sechs bis zwölf Monaten. Sie können sich ihre Klientinnen „aussuchen“. Wenn Du den Eindruck hast, „Deine“ Therapeutin gefunden zu lassen, ist es häufig sinnvoll, in regelmäßigen Abständen telefonisch nachzufragen, ob ein Platz freigeworden ist. Andere Psychotherapie-Interessierte tun das gleiche.
Einige Frauenberatungsstellen bieten Krisenintervention (Einzel oder Gruppe) bei entsprechend ausgebildeten Fachfrauen an. Dies eignet sich oft (nicht nur) zur Überbrückung.
Psychotherapeutinnen anderer Richtungen
Es gibt eine Vielzahl von therapeutischen Richtungen/Ausbildungen, die nicht von den gesetzlichen Krankenkassen finanziert wird. In manchen Fällen kann es sinnvoll bis notwendig sein, auch die Behandlung bei nicht-finanzierten Therapeutinnen zu nutzen. In diesem Fall raten wir dazu, sich unbedingt eingehend über die potentielle Behandlerin zu informieren.